Bebauungsplan regelt Hausbau

Flächennutzungs- und Bebauungsplan dienen als Grundlage für sämtliche Baumaßnahmen

Gemeinden stellen für ihre sämtlichen Flächen (im Innenraum) einen Flächennutzungplan auf. Darin sind sämtliche Grundstücke und Flächen näher bezeichnet. Geregelt ist darin z.B. wo gewerbliche und wo industrielle Bauten zulässig sind. Ebenso wird darin geregelt, wo Wohnhäuser entstehen dürfen. Basierend auf den Flächennutzungsplan wird dann für die einzelnen Gebiete innerhalb des Gemeindebereiches ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Darin wird festgeschrieben, an welche speziellen Vorgaben sich die jeweiligen Bauten bzw. Bauherren halten müssen: geregelt wird z.B. welche Dachneigung man beim Hausbau berücksichtigen muss, ob das Dach Gauben haben kann, wie hoch das Dachgeschoss sein darf bzw. welche Bauformen zugelassen sind.

Darin kann aber auch geregelt werden, ob in einem bestimmten Gebiet Häuser in Holzbauweise oder Mehrfamilienhäuser zugelassen sind. Im Zusammenhang mit der Bauplanung gilt es diese Punkte alle bereits zu berücksichtigen. Daher heißt es bereits, bei der anfänglichsten Planung eines Bauvorhabens sämtliche Aspekte zu berücksichtigen und mit einzubeziehen. Zu Beschließen hat der Gemeinde- oder Stadtrat über den Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan, wobei dessen Änderungen einen gehörigen Verwaltungsapparat nach sich ziehen. Die Änderungen müssen entsprechend öffentlich ausgelegt werden und mit verschiedenen öffentlichen Stellen abgestimmt werden. Sie wollen ein Haus bauen: bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.

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